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Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

 

Sehr geehrte Besucher dieser Internetseite,

dieser Landwirtschaftsbetrieb erhält Zuwendungen aus Finanzmitteln der Europäischen Union (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt (EPLR), sowie aus Mitteln des Bundes:

  • Gewährung von Ausgleichszulagen für Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten für das Jahr 2016 und folgend.

Die für die Einhaltung der Bewirtschaftungsbeschränkungen im Rahmen der Umsetzung von Natura 2000-Zielstellungen auf lanwirtschaftlichen Flächen gezahlten Fördermittel sind für den teilweisen Ausgleich zusätzlicher Kosten und Einkommenseinbußen einzusetzen. Ziel der Förderung ist die Stabilisierung der landwirtschaftlichen Produktion zur Erhaltung der naturnahen und durch menschliche Nutzung entstandenen und geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten im Sinne der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

 

  • Exentsive Dauergrünlandbewirtschaftung FP 6507 für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2019

Gegenstand der Förderung ist die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung. Damit wird die Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen unterstützt, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes einhergehen. Die geförderten extensiven Bewirtschaftungsverfahren sind wichtige Voraussetzungen für die Biodiversität von Agrarlandschaften. Die gezahlten Zuwendungen sind zum teilweisen Ausgleich von Einkommensverlusten und zur Deckung zusätzlicher Kosten einzusetzen.

 

  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Jahr 2016 und folgend.

Zuwendungszweck ist, in aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten einen Beitrag zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und damit zur Erhaltung der Landwirtschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen zu leisten. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird zum teilweisen Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Kosten gewährt.

 

Die Zahlung der Zuwendungen ist an die Einhaltung von Verpflichtungen gebunden, für die ich als Landwirtin persönlich verantwortlich bin.

Durch Vor-Ort-Kontrollen der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie der zuständigen Naturschutzbehörden werden die jeweiligen einzuhaltenden Kernpunkte überprüft und bei Nichteinhaltung empfindliche Sanktionen verhängt.

Mein Landwirtschaftsbetrieb gehört zu einer Vielzahl von Unternehmen, die ohne die Zahlung von Beihilfen und Zuwendungen auf den nationalen und europaweiten Märkten nicht überlebensfähig wären. Somit würde ein weiterer "bunter Punkt" in den ausgedehnten Agrar-Landschaften Deutschlands gelöscht.

 Andrea Brose